Amtliche Bekanntmachungen
14.09.2010
Informationen zum neuen Personalausweis
Neuer Personalausweis – ab 01.11.2010 –Der elektronische Personalausweis bietet neben seiner bisherigen Funktion, durch Vorlage des Ausweises die Identität des Ausweisinhabers prüfen zu können, auch die gleiche Funktionalität im elektronischen Verkehr mit Wirtschaft und Verwaltung.
Die neuen elektronischen Funktionen sind
] Speicherung biometrischer Merkmale in Form des Lichtbildes
und der Fingerabdrücke (freiwillig)
] Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Die neuen Funktionen können genutzt werden, wenn die e-ID-Funktion im Ausweis eingeschaltet ist.
Für die Nutzung vom heimischen PC werden benötigt:
] Ein Kartenlesegerät, das vom Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) zugelassen ist,
] Eine Treiber-Software, die die Kommunikation zwischen dem Ausweis und dem Computer ermöglicht. Eine solche Software – der sog. Ausweis-App – wird vom Bundesministerium des Innern bereitgestellt und kann im Internet kostenlos heruntergeladen werden.
] Eine PIN, eine PUK, eine CAN und ein Sperrkennwort.
Die PIN ermöglicht die Datenübertragung. Sie wird dem Ausweisinhaber vom Ausweishersteller (Bundesdruckerei) per Brief übersandt. Die PIN ist nur dem Ausweisinhaber bekannt und kann auch nur von diesem geändert werden.
Die PUK ist die Entsperrnummer nach dreimaliger Fehleingabe der PIN. Auch die PUK ist nur dem Ausweisinhaber bekannt.
Die CAN ist eine auf der Vorderseite des elektronischen Personalausweis aufgedruckte zufällig erzeugte sechsstellige Nummer, die als Passwort verwendet wird, wenn der Aufbau eines sicheren Kanals zwischen Ausweis und Terminal notwendig ist, z.B. für hoheitliche Kontrollen, Visualisierung der Ausweisdaten in der Meldebehörde, Änderungsdienste in der Ausweisbehörde oder dem Verbindungsaufbau zur Signaturanwendung.
Das Sperrkennwort wird benötigt wenn der Ausweis abhanden gekommen ist und wird dem Ausweisinhaber/in im PIN-Brief mitgeteilt.
Gebühren für den neuen Personalausweis:
] Ausstellung eines Personalausweises,
dessen Inhaber noch nicht 24 Jahre alt ist, 22,80 Euro
] Ausstellung eines Personalausweises
ab 24 Jahre 28,80 Euro
] Ein- und Ausschaltung des elektronischen
Identitätsnachweises (e-ID-Funktion) bei
Aushändigung des Ausweises gebührenfrei
Folgende Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt.
] Ein Lichtbild, biometrietauglich („ohne Lächeln“), wie schon beim Reisepass erforderlich.
] Der vorhandene Personalausweis, Kinderausweis oder Reisepass.
] Die Geburts-/Abstammungsurkunde oder Eheurkunde
] Die Ausweisgebühr wird bei Antragstellung in bar erhoben.
] Aufgrund des erhöhten Zeitaufwandes bei der Antragstellung und Abholung des neuen Personalausweises kann es zu längeren Wartezeiten kommen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Ansprechpartner im Bürgerbüro des Amtes Oeversee, Tornschauer Str. 3/5, 24963 Tarp
Frau Thonfeld, Tel. 04638/8842, Zimmer 03