Für die Ausweisung des Gebietes der Oberen Treenelandschaft als Naturschutzgebiet wird eine Landesverordnung erarbeitet. Der erste (hier hinterlegte) Entwurf liegt zunächst den Gebietskörperschaft zur Stellungnahme vor. Eine öffentliche Auslegung, in der dann alle Bürgerinnen und Bürger direkt Stellungnahmen abgeben können wird noch gesondert erfolgen. Dieses wird dann zeitnah bekannt gegeben.
Zur Vorbereitung der gemeindlichen Stellungnahme nehmen die Gemeinde aber auch im Vorwege gerne Hinweise auf, welche in die Beratungen einfließen werden. In diesem Zusammenhang können bis zum 23. Oktober 2012 an die Gemeinden Hinweise abgegeben werden. Die genaueren Detailkarten können im Vorraum des Amtsgebäudes auf Stellwänden eingesehen werden.
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