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Wenn man etwas über die Abstimmung, die hier bei uns am 14. März 1920 stattfand, berichten will, so sollte man wohl zuerst über die Hintergründe und die historischen Gegebenheiten reden. Dazu muss man ziemlich weit in die Vergangenheit gehen, mindestens bis zum Jahr 1459.

 

In diesem Jahr verstarb der kinderlose Herzog Adolf VIII, der bis dahin das Oberhaupt von Schleswig und Holstein war. Da er keine Erben hatte, suchte man seinerzeit nach einem Nachfolger. Unter mehreren legitimen Kandidaten tat sich der Dänenkönig Christian I hervor, der bereits Norwegen und Schweden beherrschte. Das Herzogtum Holstein war an die deutsche Verwandtschaft "ausgeliehen". Holstein war eine Grafschaft der Schauenburger. Diese verwalteten das nördliche Herzogtum als Lehen seit dem Jahr 1386. Um 1400 gelang es der Dänenkönigin Margarete I zwar, die dänische Lehnshoheit wieder zurück zu erlangen, sie musste allerdings doch die Besitzansprüche der holsteinischen Adeligen in Schleswig anerkennen.

 

Entscheidend für die weitere Entwicklung war ein Treffen des reichen Gutsadels in Ripen, zu dem König Christian I einlud. Sein Gedanke war es, das gesamte Gebiet ins nordische Reich zu holen. Ergebnis des Treffen war der wichtige Vertrag von Ripen, in dem der Adel dem König allerdings große Zugeständnisse abforderte. Der Vertrag wurde am 5. März 1460 vom König und 17 Räten gesiegelt. Er enthielt den für die Zukunft von Schleswig-Holstein äußerst wichtigen Satz: "Dat se bliven ewich tosamende ungedeelt". Schleswig-Holstein durfte also nicht mehr geteilt werden. Dass man sich daran nicht, bzw. nicht ganz gehalten hat, hat sich aus verschiedenen historischen Ereignissen ergeben, auf die noch eingegangen wird.

Es war nach diesem Vertrag auch nicht lange ruhig, denn schon im April 1460 forderten die Großgrundbesitzer dem König weitere Zugeständnisse ab und 30 Jahre später gab es die ersten Vertragsbrüche. Dann war es aber doch längere Zeit ruhig.

Ursache für erneute Verwicklungen war dann der Wiener Kongress im Jahre 1815. Im Gegensatz zu Holstein gehörte Schleswig nicht zum Deutschen Bund. Der dänische König gehörte aber als Souverän der Herzogtümer Holstein und Lauenburg dem Deutschen Bund an. Der Deutsche Bund, das waren hauptsächlich das Kaiserreich Österreich und die Königreiche Preußen, Bayern, Württemberg, Sachsen und Hannover, außerdem ein Kurfürstentum, Großherzogtümer, Herzogtümer, Fürstentümer und freie Städte. In den Staaten des Deutschen Bundes wuchs allmählich eine liberale und nationale Bewegung heran, an deren Entstehung auch die ab 1815 entstandenen studentischen Burschenschaften großen Anteil hatten. Der Wunsch nach mehr Demokratisierung führte letztlich zum Schleswig-Holsteinischen Krieg, denn auch ein Versuch des Dänenkönigs Friedrich VII, der nach dem Tod von Christian VIII 1848 König wurde, einen Kompromiss zwischen dänischen und schleswig-holsteinischen Interessen zu finden, war erfolglos.

 

In Paris brach die Februarrevolution 1848 und in vielen deutschen Staaten die Märzrevolution aus. Am 18. März 1848 beschlossen Vertreter der Ständeversammlungen in Schleswig und Holstein eine Abordnung zum König Friedrich VII zu schicken. Es sollte erreicht werden, das Herzogtum Schleswig in den Deutschen Bund einzugliedern. Das wurde in Kopenhagen verbreitet als Aufruhr angesehen. In Kiel hingegen verbreitete sich das Gerücht, dass der Dänenkönig handlungsunfähig sei. Daraufhin gründeten schleswig-holsteinisch gesinnte Prominente eine provisorische Regierung, die die Vereinigung von Schleswig und Holstein anstrebte, ohne allerdings die Personalunion zum Königreich Dänemark aufzuheben.

Im Mai 1848 wurden die Soldaten der provisorischen Regierung durch preußische Truppen unterstützt und man drang in Dänemark ein. Dieser 1. Dänisch-Deutsche Krieg endete mit der Niederlage Schleswigs. Der Krieg wurde durch Einfluss von Frankreich, Großbritannien und Russland vorläufig durch den Waffenstillstand von Malmö beendet. Er flammte jedoch schon 1849 wieder auf. Endgültig beendet wurde dieser Krieg am 10. Juli 1850 durch den Frieden von Berlin. Es wurde vereinbart, dass Schleswig im Gegensatz zu Holstein von einer gemeinsamen Regierung aus dänischen, preußischen und britischen Vertretern verwaltet wurde. Das Londoner Protokoll vom 8. Mai 1852 garantierte den Fortbestand der dänischen Herrschaft über beide Herzogtümer. Das Herzogtum Schleswig sollte allerdings nicht stärker an Dänemark gebunden werden als Holstein und Lauenburg.

 

Im November 1863 bezog die Dänische Verfassung das Herzogtum Schleswig allerdings in den dänischen Kernstaat mit ein, was absolut vertragswidrig war. Das forderte den Protest der holsteinische Stände heraus, die ihrerseits die Abspaltung Schleswigs und Holsteins von Dänemark erwirken wollten. Der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck erreichte, dass Österreich in die Exekutive des Deutschen Bundes einbezogen wurde. Die Bundestruppen besetzten danach Holstein und Lauenburg. Im Januar 1864 wurde Dänemark ein 48-Stunden-Ultimatum gestellt, das Herzogtum Schleswig zu räumen. Diese Frist ließ Dänemark verstreichen und die Truppen von Preußen und Österreich überschritten daraufhin am 1. Februar 1864 die Eider und eröffneten damit den 2. Dänisch-Deutschen Krieg. Es kam zu schweren Gefechten, unter anderem hier bei uns in Oeversee am 5. Februar 1864. Die entscheidende Schlacht wurde am 18. April 1864 auf den Höhen von Düppel vor den Toren von Sonderburg geschlagen.

 

Im Vertrag von Gastein vom 14. August 1865 erhielt Preußen das Herzogtum Schleswig, während Holstein an Österreich fiel. 1866 besetzten die Preußen allerdings Holstein und bildeten 1867 die preußische Provinz Schleswig-Holstein aus den Herzogtümern Holstein, Lauenburg und Schleswig. Preußen verpflichtete sich, innerhalb von 6 Jahren ein Referendum zur Staatsangehörigkeit durchzuführen, kam dieser Verpflichtung allerdings nicht nach. Erst im Jahre 1907 wurde die Grenzziehung von 1864 anerkannt.

Nach dem 1. Weltkrieg, den Deutschland bekanntlich verlor - an dem Dänemark allerdings überhaupt nicht teilgenommen hatte - wurde im Versailler Vertrag unter anderem eine Volksabstimmung für die nördlichen Bereiche Schleswigs vorgesehen. Die Abstimmungszonen und -modalitäten wurden nach den Wünschen Dänemarks definiert. Die Abstimmung wurde 1920 unter Aufsicht einer internationalen Kommission durchgeführt.

 

Vorgesehen waren 3 Abstimmungszonen:

Zone I: bestehend aus den Landkreisen Hadersleben und der Stadt Hadersleben, Kreis Apenrade und Stadt Apenrade, Kreis Sonderburg und Stadt Sonderburg sowie Augustenburg, Kreis Tondern und Stadt Tondern sowie Hoyer und Lügumkloster. Außerdem der nördliche Teil des Kreises Flensburg.

Zone II: bestehend aus der Stadt Flensburg, den südlichen Teilen der Kreise Flensburg und Tondern sowie dem nördlichen Teil des Kreises Husum.

Zone III: war zunächst angedacht, wurde jedoch wenig später wieder fallengelassen.

In der Zone I wurde am 10. Februar 1920 abgestimmt. Das Gebiet ging an Dänemark, wobei allerdings erwähnt werden soll, dass die Bevölkerung der Städte Apenrade, Sonderburg und Tondern sowie des Ortes Hoyer für einen Verbleib bei Preußen stimmten. Dieser Bereich wurde am 15. Juni 1920 an Dänemark abgetreten. Damit verlor Flensburg einen großen Teil seines Hinterlandes.

In der Zone II, also hier bei uns, erfolgte die Abstimmung am 14. März 1920. Hier war das Ergebnis eindeutig, denn in allen Bereichen war der weitaus größere Teil der Bevölkerung für den Verbleib bei Preußen.


Abstimmungskommission für Schleswig war die CIS, Commission Internationale de Surveillance du Plébiscite Slesvig. Die CIS war ab 1919 aktiv und übte in dieser Zeit auch kommissarisch das Hoheitsrecht über Schleswig aus. Die Kommission bestand aus dem Briten Sir Charles Marling (Präsident), dem Franzosen Paul Claudel, dem Norweger Thomas Thomassen Heftye und dem Schweden Oscar von Sydow. Ein zusätzlicher Sitz stand den Vereinigten Staaten von Amerika zur Verfügung, wurde aber nicht besetzt. Als Generalsekretär der CIS fungierte der Brite Charles Brudenell-Bruce. Der deutsche Landrat vom Kreis Tondern Emilio Böhme war neben dem dänisch-gesinnten Redakteur Hans Peter Hanssen als Berater der Kommission zugeteilt. Diese Kommission bereitete die Abstimmung vor und beaufsichtigte sie. Die Kontrollkommission für die 2. Abstimmungszone, also für unser Gebiet, hatte ihren Sitz in Leck. Vorsitzender war Herr A. Petersen.

 

Auf die Gemeinden kamen ebenfalls große Aufgaben zu, mussten doch die Listen der Stimmberechtigten erstellt und die Anträge auf Eintragung in diese Listen beantragt werden. Diesen Antrag mussten Einwohner stellen, die nicht hier geboren wurden. Bei unseren Unterlagen befinden sich noch etliche solche Anträge, die von den Gemeindevorstehern Heinrich Schmalmack und Heinrich Petersen bestätigt wurden. In den Gemeinden wachten die Abstimmungsausschüsse über eine ordnungsgemäße Durchführung der Abstimmung.

Die Ergebnisse der damaligen Abstimmung, entnommen aus der Heimatschrift Nr. 15 des Schleswig-Holsteinischen Bundes:

Stimmberechtigt waren alle Personen, die im Abstimmungsort geboren und älter als 20 Jahre waren. Wenn sie am Wahltag außerhalb wohnten, durften sie in ihrem Geburtsort an der Wahl teilnehmen.

Ort                   Stimmberechtigte            für Preußen          für Dänemark

Barderup                     137                             119                        13
Frörup                        222                             199                         11
Juhlschau                     51                               43                          3
Munkwolstrup              159                             118                         31
Oeversee                    202                             152                         31

 

Etliche Mitbürger beiderseits der neuen Grenze konnten oder wollten das Ergebnis der Abstimmung nicht akzeptieren. Sie zogen also in das Land, das ihrer Gesinnung entsprach. Für Leute, die keine Dänen werden wollten, können wir einige Beispiele aus dem Raum Frörup benennen. Die Familien Hans A. Hansen, Hoeck (Schumacher, F.-Westerfeld), Biehl und Röper/Fuchs stammen aus Nordschleswig. Genau so wird es in anderen Gemeindeteilen sein. Auch umgekehrte Fälle hat es gegeben; hier können wir allerdings keine Beispiele nennen.

Als Kriegsfolgen gab es einige Veränderungen für die Bevölkerung. So wurde hier bei uns nach dem Sieg der Dänen nach dem 1. Deutsch-Dänischen Krieg die Dänische Sprache als Amtssprache eingeführt, was zu erheblichen Schwierigkeiten führte. In unserem Archiv befindet sich noch ein Dokument des "Fattigkollegiet" (Armenausschuss) in dänischer Sprache.

 

1920 war dann auch das Geburtsjahr der jeweiligen Minderheiten.
Hier bei uns in der zweiten Zone wurde der 14. März zum Gedenktag erhoben, der jährlich festlich begangen wurde. In Barderup wurde dieser Tag bis zum 2. Weltkrieg im Dorfkrug unter großer Beteiligung gefeiert. Die Kinder hatten in der Schule eine Gedenkfeier und anschließend schulfrei.

In Oeversee fasste der Gemeinderat am 13. Januar 1920 folgenden Beschluss:
Für die bevorstehende Volksabstimmung am Sonntag, den 14. März 1920, gedenkt die Gemeinde aus Anlass der von auswärts kommenden Abstimmungsberechtigten ein Heimatfest zu veranstalten. Und zwar soll dieses Fest abends um 8 Uhr, somit nach der Abstimmung, möglichst alle Abstimmungsberechtigten vereinen zum gemeinschaftlichen Kaffeetisch. Dem Gastwirt werden für die Bewirtung mit Kaffee 1,50 Mark a Person aus der Gemeindekasse bewilligt, unter Aufhebung des Beschlusses der Vertretung vom 29. Oktober 1919, wonach zweihundert Mark als Beitrag der Gemeinde zu den Kosten der Volksabstimmung bewilligt waren.

(Grafik der Abstimmungszonen hergestellt von Bennet Schulte 2009 nach Alexander Scharff. Geschichte Schleswig-Holsteins S.90, Karte 2174)

 

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